Domaininhaber ermitteln: Wer steckt hinter einer Webseite?
Sie möchten eine Domain kaufen oder aus anderen Gründen herausfinden, wer hinter einer Website steckt? Dann müssen Sie zunächst den Domaininhaber ermitteln. Früher ging dies für „.de“-Domains in Sekundenschnelle – doch die DSGVO hat die Identifizierung wesentlich schwieriger gemacht, weil sie Domaininhabern mehr Privatsphäre einräumt.
Wir erklären die Hintergründe und verraten, welche Methoden es heute gibt, um Domaininhaber ausfindig zu machen.
Situation 2022: Was sich mit der DSGVO geändert hat
Früher wurden personenbezogene Informationen über Domaininhaber in einem Verzeichnis veröffentlicht. Sie waren damit relativ problemlos mit einer sogenannten Whois-Abfrage einsehbar (mehr dazu später). Heute sind die wichtigsten Informationen – Name, Adresse oder persönliche E-Mail-Adressen – mit dieser Methode in der Regel nicht mehr verfügbar. Grund dafür ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die DSGVO bezeichnet eine Reihe von Gesetzen der EU, die vorschreiben, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umzugehen haben. Mit Inkrafttreten der Verordnung mussten auch Domainanbieter und Organisationen wie die DENIC, die zentrale Registrierungsstelle für alle Top-Level-Domains mit der Endung „.de“, die Daten privater Domaininhaber anonymisieren.
Das Ergebnis: Heute werden in den öffentlich einsehbaren Verzeichnissen nur noch Informationen gespeichert, die keine direkten Rückschlüsse über den privaten Domaininhaber zulassen.
Methoden zur Identifizierung des Domaininhabers
Es ist also wesentlich schwieriger geworden, Domaininhaber zu ermitteln. Unmöglich ist es aber nicht: Wir stellen die gängigsten Methoden vor, wie Sie auch im DSGVO-Zeitalter herausfinden können, wem eine Domain gehört.
Blick ins Impressum
In Deutschland besteht Impressumspflicht. Jede gewerbliche Website muss ein Impressum führen, das den Betreiber der Website identifiziert. Jenes sollte also Ihre erste Anlaufstelle sein, wenn Sie nach einem Domaininhaber suchen (beachten Sie dabei aber, dass es sich beim Website-Betreiber nicht zwingend auch um den Domaininhaber handeln muss).
Oft reicht schon ein Blick ins Impressum, um den Seiteninhaber ausfindig zu machen.
Allerdings hat trotz Gesetzgebung nicht jede Website ein Impressum und nicht immer findet man dort die Informationen, die man sucht. In vielen anderen Ländern besteht im Gegensatz zu Deutschland zudem überhaupt keine Impressumspflicht, was die Identifizierung des Website-Betreibers schwieriger macht.
Whois-Abfrage
Eine Whois-Abfrage ist die klassische Methode zur Domaininhaber-Identifzierung, die auch im DSGVO-Zeitalter noch nicht ausgedient hat. Dabei handelt es sich um ein Suchwerkzeug, das Ihnen alle öffentlich einsehbaren Informationen über eine Domain präsentiert. Wie und wo Sie die Whois-Abfrage durchführen, hängt zunächst davon ab, um welche Art Domain es sich handelt.
Whois-Abfrage für „.de“-Domains
Die deutsche Vergabestelle DENIC ist wie bereits erwähnt für alle Domains mit der Endung „.de“ zuständig. Eine Whois-Abfrage für ".de"-Domains können Sie somit direkt auf der DENIC-Website durchführen.
So sieht ein Ergebnis einer Whois-Abfrage bei der DENIC aus.
Wie Sie sehen, gibt es keine Auskunft über personenbezogene Daten des Domaininhabers. Im Bereich „Informationen zur Kontaktaufnahme“ finden Sie jedoch Links, über die Sie mit dem Domainregistrar in Verbindung treten können (mehr dazu unter „Kontakt per E-Mail“).
Whois-Abfrage für andere Domains („.com“, „.net“,...)
Für Domains mit anderen Endungen gibt es viele unterschiedliche Whois-Dienste. Beispielsweise bietet die Internetverwaltung ICANN, die für Domains mit Endungen wie „.com“, „.net“, „.org“ oder „.info“ zuständig ist, einen Lookup-Service, und auch bei who.is werden Sie fündig.
Auch bei Whois-Diensten für „.com“- und andere Domains erhalten Sie Informationen über Registrar & Co., aber keine personenbezogenen Daten.
Eine Whois-Abfrage bringt also nach wie vor Resultate, ist aber seit der DSGVO-Reform deutlich weniger aussagekräftig. Es gibt jedoch Ausnahmen, dank derer Sie den Domaininhaber mitunter doch direkt ermitteln können.
Individuelle Anfrage in Ausnahmefällen
In manchen Fällen kann die DENIC auch heute noch Auskunft über die Inhaber bestimmter Domains geben. Folgende Ausnahmen werden auf der DENIC-Website gelistet:
Domain verletzt Namens- oder Kennzeichenrechte: Wenn eine Domain Namens- oder Kennzeichenrechte verletzen könnte, ist es möglich, Auskunft über den Inhaber zu erbitten.
Behörden benötigen Informationen: Behörden, die hoheitlich tätig werden möchten (beispielsweise bei der Strafverfolgung oder für die Gefahrenabwehr) können Sie in bestimmten Fällen personenbezogene Informationen anfragen.
Website verletzt Ihre Rechte: DENIC kann Ihnen Auskunft über den Domaininhaber geben, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie von rechtswidrigen Inhalten auf einer Website persönlich betroffen sind.
Es gibt noch weitere, abgeschwächte Dienstleistungen: Wenn Sie eine zivilrechtliche Pfändung durchführen, können Sie sich beispielsweise versichern, dass die betroffene Person tatsächlich der Domaininhaber ist. Insolvenzverwalter eines (mutmaßlichen) Domaininhabers können zudem herausfinden, ob der betroffene Insolvenzschuldner auch wirklich der Inhaber einer Domain ist.
Alle Ausnahmen und die entsprechenden Kontaktformulare finden Sie auf der DENIC-Website.
Kontakt per E-Mail
Auch wenn Sie den Domaininhaber nicht automatisch per Formular oder Whois-Abfrage ausfindig machen können, können Sie die Methode nutzen, um die Verbindung über andere Ecken aufzubauen. Bei Whois-Abfragen finden Sie beispielsweise heraus, über welchen Registrar die Domain registriert wurde.
Wenn Sie eine E-Mail an diese Kontaktadresse schreiben und um Auskunft bitten, könnte es sein, dass Ihre Nachricht an den Domaininhaber weitergeleitet wird. Eine Antwort ist natürlich nicht garantiert – aber einen Versuch ist es wert.
Archive durchsuchen
Wenn Sie den Inhaber einer Internetseite ermitteln möchten, die gerade „leersteht“ oder nicht mehr existiert, können Sie die Wayback Machine des Internetarchivs archive.org nutzen, um alte Versionen der Website ausfindig zu machen. Hier finden Sie möglicherweise die Informationen oder Kontaktdaten, die Sie benötigen.
Beachten Sie dabei allerdings, dass Domains öfter mal den Besitzer wechseln können. Es könnte also sein, dass die Informationen veraltet sind und die Domain längst einen neuen Inhaber hat.
Bei archive.org können Sie mit der Wayback Machine Snapshots alter Versionen von Websites aufrufen.
Darüber hinaus gibt es Tools, mit denen Sie alte Whois-Daten von Websites abfragen können, beispielsweise Domaintools. Hier gelten allerdings dieselben Vorbehalte: Diese Daten können natürlich längst überholt sein. Zudem müssen Sie für diese Dienste häufig bezahlen oder erst einen Account erstellen, was diese Methode etwas aufwändiger macht.
Mit Domaintools können Sie alte Whois-Daten einer Domain abfragen.
Domainbörsen durchsuchen
Wenn Ihnen gar nicht so wichtig ist, wer eine Domain besitzt, sondern Sie einfach nur wissen möchten, ob eine Domain zum Verkauf steht, ist eine Domainbörse Ihre erste Adresse. Hier können Sie nach Domainnamen suchen und herausfinden, ob die Domain gerade zu erwerben ist. Falls nicht, können Sie versuchen, mithilfe der Börse den Kauf zu initiieren. Falls die Domain verfügbar ist, können Sie sie direkt kaufen oder ein Angebot machen.
In Domainbörsen können Sie erfahren, ob eine Domain zum Verkauf steht, und verfügbare Domains direkt kaufen oder ein Angebot machen.
Fazit
Seit Inkrafttreten der DSGVO ist es deutlich schwieriger geworden, den Inhaber einer Domain zu ermitteln – möglich ist es in vielen Fällen dennoch. Gerade bei deutschen Websites sollte der erste Blick ins Impressum gehen, wo Informationen zum Website-Betreiber in der Regel gesetzlich vorgeschrieben sind.
Werden Sie im Impressum nicht fündig, gibt es einige weitere Optionen: Whois-Anfragen bei Domain-Vergabestellen wie der für „.de“-Domains zuständigen DENIC geben Ihnen zwar (meist) keine personenbezogenen Daten, dafür aber Informationen zum Domainregistrar, den Sie mit Ihrem Gesuch kontaktieren können. In Ausnahmefällen, beispielsweise wenn eine Domain oder Website Ihre Rechte verletzt, können Sie bei der DENIC auch direkt den Domaininhaber ermitteln.
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Häufig gestellte Fragen
Eine Domain ist der eindeutige, weltweit einmalige Name einer Website. Sie ist sozusagen die Hauptadresse eines Internetauftritts und einfacher zu lesen als die einzigartige IP-Adresse der Website, die aus dem Domainnamen abgeleitet werden kann. Die Endung des Domainnamens signalisiert dabei unter anderem, welchem Land der Internetauftritt in erster Linie zugehörig ist (z.B. „.de“ oder „.at“) oder um welche Art Website es sich handelt (z.B. „.info“ oder „.org“).
Im Impressum finden Sie häufig Informationen zum Betreiber einer Website (der aber nicht zwingend Domaininhaber sein muss). Falls Sie dort nicht fündig werden, können Sie beispielsweise den Domainregistrar oder Hosting-Anbieter der Website kontaktieren, um mit dem Inhaber der Domain in Kontakt zu treten. Registrierungsstellen wie die DENIC, die seit Inkrafttreten der DSGVO keine personenbezogenen Informationen mehr herausgeben dürfen, können in Ausnahmefällen verraten, wem eine Domain gehört, beispielsweise wenn die Domain oder die dazugehörige Website Ihre Rechte verletzt.
Mit einer Whois-Abfrage können Sie herausfinden, welcher Domainhost für die Domain genutzt wird. Für Domains mit der Endung „.de“ finden Sie die Whois-Abfrage bei der Registrierungsstelle DENIC, für Domains mit anderen Endungen gibt es beispielsweise den Lookup-Service von ICANN oder die Website who.is.